Wer kann eine
Ergotherapie verordnen?
Die Berufsgruppen: Ärzte, Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können eine Ergotherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen, allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und bei Entwicklungsstörungen.
![verordnung](https://ergotherapie-praxis-freiburg.de/wp-content/uploads/2023/03/verordnung-e1677791345762.png)
Übernehmen Kassen die Behandlung?
Als „ärztlich verordnetes Heilmittel“, wird die Ergotherapeutische Behandlung von allen Krankenkassen anerkannt und erstattet. Kunst- und Gestaltungstherapie, Neurofeedbacktraining ist ein ergotherapeutisch-, psychisch-funktionelles Verfahren, das bei entsprechender Indikation verschrieben und empfohlen wird.
- Als Kassenpatient benötigen Sie dafür von Ihrem Arzt eine Ergotherapeutische Heilmittelverordnungen Nr. 13, “psychisch-, funktionelle Behandlungen”.
- Als Privatpatient benötigen Sie dafür ein Privatrezept für “psychisch-funktionelle Ergotherapeutische Behandlungen”.