Wer kann eine
Ergotherapie verordnen?
Die Berufsgruppen: Ärzte, Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können eine Ergotherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen, allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und bei Entwicklungsstörungen.
Übernehmen Kassen die Behandlung?
Als „ärztlich verordnetes Heilmittel“, wird die Ergotherapeutische Behandlung von allen Krankenkassen anerkannt und erstattet. Kunst- und Gestaltungstherapie, Neurofeedbacktraining ist ein ergotherapeutisch-, psychisch-funktionelles Verfahren, das bei entsprechender Indikation verschrieben und empfohlen wird.
- Als Kassenpatient benötigen Sie dafür von Ihrem Arzt eine Ergotherapeutische Heilmittelverordnungen Nr. 13, “psychisch-, funktionelle Behandlungen”.
- Als Privatpatient benötigen Sie dafür ein Privatrezept für “psychisch-funktionelle Ergotherapeutische Behandlungen”.